Wenn ein Mandant die Nachricht erhält, dass seine Bewerbung im Rahmen des Präqualifikationsfragebogens (PQQ) oder eine Ausschreibung nach einem in der Regel langwierigen und kostspieligen Verfahren nicht erfolgreich war, besteht natürlich eine Möglichkeit darin, Widerspruch einzulegen.
Dazu benötigt man ein überzeugendes, dynamisches Rechtsteam mit umfassender Erfahrung in der Beratung bei Vergaberechtsstreitigkeiten. Und genau hier kommt Eversheds Sutherland ins Spiel.
Wenn Sie darüber nachdenken, ein öffentliches Vergabeverfahren anzufechten, sollten Sie sich zunächst darüber im Klaren sein, dass die Zeit in der Regel gegen Sie arbeitet. Es gibt nur ein sehr kurzes Zeitfenster, oft nur wenige Wochen, in dem Sie handeln können. Wenn wir im Namen unseres Mandanten einschreiten, um eine Unterbrechung des Verfahrens zu erreichen, d.h. um zu verhindern, dass der erfolgreiche Bewerber sofort den Zuschlag erhält, sorgen wir dafür, dass unser Mandant sämtliche für die Anfechtung benötigten Informationen erhält. Dabei stellen wir sicher, dass der öffentliche Auftraggeber unserem Mandant seine Entscheidung angemessen erläutert hat, und hinterfragen die Methode, mit der er zu dieser Entscheidung gelangt ist.
Wir beraten unsere Mandanten dahingehend, ob die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens die beste Option für ihr Unternehmen ist, und wenn sie sich dafür entscheiden, stehen wir ihnen in jeder Phase des Verfahrens zur Seite. Der Ausgang solcher vergaberechtlichen Streitigkeiten ist nie gewiss. Allerdings haben unsere Mandanten mit unseren erfahrenen Prozessanwältinnen und -anwälten und unseren zahlreichen juristischen Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Infrastruktur, Transport, Energie, Versorgungsunternehmen und Behörden, auf die sie ebenfalls zurückgreifen können, die bestmöglichen Chancen, das Ergebnis des Vergabeverfahrens anzufechten.