Neue Verpackungsverordnung
07. Februar 2025
Neue Verpackungsverordnung07. Februar 2025 Die EU hat die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) verabschiedet, die darauf abzielt, das Aufkommen von Verpackungsabfällen erheblich zu verringern. Welche Verpackungen sind erfasst? Alle Verpackungen, unabhängig vom verwendeten Material und unabhängig davon, ob sie in der Industrie oder in Haushalten anfallen. Nahezu alle Beteiligten der Lieferkette. Die VerpackungsVO regelt die Pflichten von Verpackungsunternehmern, Verpackungsimporteuren, Verpackungsvertreibern, einschließlich Letztvertreibern, aber auch Logistikdienstleistern. Es wird nicht mehr möglich sein, Verpackungen auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen, die nicht den in der VerpackungsVO festgelegten Bedingungen entsprechen: - Pro-Kopf-Verpackungsabfälle müssen im Vergleich zu 2018 bis 2030 um 5 %, bis 2035 um 10 % und bis 2040 um 15 % reduziert werden, Die Verordnung tritt am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt ab dem 12. August 2026. Einzelne Verpflichtungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten, auch abhängig vom Datum des Erlasses der delegierten Rechtsakte. Ansprechpartner
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