„Bau-Turbo“ – Beschleunigung für Wohnungsbauvorhaben
07. November 2025
„Bau-Turbo“ – Beschleunigung für Wohnungsbauvorhaben07. November 2025 Mit dem am 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bau-Turbo“) setzt der Gesetzgeber ein starkes Signal für die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum in Deutschland. Ziel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren bis Ende 2030 spürbar zu vereinfachen und zu beschleunigen. Was ändert sich?Mit dem neuen § 246e BauGB – der zentralen Vorschrift des „Bau-Turbos“ – werden für einen bis zum 31. Dezember 2030 befristeten Zeitraum weitreichende Abweichungen vom Planungsrecht ermöglicht. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Erkenntnis, dass der Mietwohnungsbau bislang nicht nur durch komplexe Vorgaben der Landesbauordnungen (z. B. zu Brandschutz, Stellplätzen, Barrierefreiheit) erschwert wurde, sondern auch durch einen Mangel an verfügbarem Bauland. Häufig konfligierten angrenzende gewerbliche Nutzungen, potentiell geeignete Flächen lagen schon im Außenbereich, das Vorhaben fügte sich nicht in den unbeplanten Innenbereich ein oder Festsetzungen im Bebauungsplan – insbesondere zur Geschossflächenzahl – verhinderten eine Erweiterung. Die Schaffung von Bauland setzte dann zunächst die Aufstellung bzw. Änderung eines Bebauungsplans voraus. Bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen kann nun mit Zustimmung der Gemeinde von Vorschriften des Baugesetzbuchs und der darauf basierenden Verordnungen abgewichen werden. Dabei gilt die Zustimmung als erteilt, wenn sie nicht binnen drei Monaten verweigert wird, wie sich aus dem neu eingefügten § 36a BauGB ergibt. Konkret:
Was ist der Schlüssel zum Erfolg?Die Neuerungen des „Bau-Turbos“ bieten in Verbindung mit kooperativer Baulandentwicklung erhebliche Potenziale für Projektentwickler und Investoren. Zentrales Kriterium für die Zulassung von Abweichungen vom Planungsrecht bei der Umsetzung von Wohnungsbauvorhaben ist – neben der Vereinbarkeit mit nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen – die Zustimmung der jeweiligen Gemeinde. Eine frühzeitige, enge und überzeugende Abstimmung mit den kommunalen Entscheidungsträgern bleibt daher weiterhin unerlässlich. Ihre nächsten SchritteInvestoren , Bestandshalter und Entwickler von Wohnungsbauprojekten sollten prüfen, ob ihre Vorhaben die Voraussetzungen des „Bau-Turbos“ erfüllen und ihre Projekte von den neuen Erleichterungen profitieren können. Um die neuen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen und rechtssicher umzusetzen, unterstützen wir Sie gerne – von der Projektidee bis zur erfolgreichen Realisierung, im Dialog mit den zuständigen Behörden. Wir begleiten Sie mit unserer umfassenden Expertise im Bau- und Planungsrecht und zu Grundstückstransaktionen bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um Ihr Bauvorhaben. Publikationen
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